Rechtsinfos/Medizinrecht



Heilmittelwerbung – Teil 06 – Zusammensetzung des Arzneimittels
 
Heilmittelwerbung – Teil 09 – Zusammensetzung des Arzneimittels
 
Heilmittelwerbung – Teil 31 – Vereinbarkeit mit Europäischem Recht
 
Heilmittelwerbung – Teil 10 – Einzelne Werbeverbote
 
Heilmittelwerbung – Teil 21 – Gutachten oder Zeugnisse
 
Heilmittelwerbung – Teil 33 – Werbeverbot für bestimmte andere Mittel
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Medizinrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

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