Rechtsinfos/Architektenrecht

Das Architektenrecht als Teil des Baurechts regelt die Rechten und Pflichten der Architekten gegenüber dem Auftraggeber bzw. Bauherrn. Welche Leistungen hat der Architekt zu erbringen? Welches Honorar steht ihm zu ? Wann und wofür haftet er, beispielsweise für Planungsfehler ? Steht dem Architekten ein Urheberrecht an seinem Werk zu ?

Zu all diesen Fragen beraten und vertreten wir Sie sowohl als Architekt als auch als Auftraggeber.

 

Architektenrecht (15 Beiträge)


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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