Rechtsinfos/Lizenzrecht

Schutzrechte aus Patenten, Marken und / oder Urheberrechten müssen nicht selbst genutzt werden. Oftmals besteht das Ziel "lediglich" in der optimalen Verwertung durch Dritte oder die eigene Verwertung fremder Schutzrecht. Um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein, bedarf der Lizenzvertrag rechtssicherer Regelungen für Veräußerer und Erwerber. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist jedoch abhängig vom Bestand der Rechte, den Anforderungen der einzelspezifischen Gesetze und verantwortungsvollen Ausarbeitung des Lizenzvetrags. Mit unserer umfassenden Erfahrung bei Lizenzverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie auch in Ihren Verhandlungen.

Darüber hinaus können Sie Machbarkeitsstudien für Ihre neuen Projekte bei uns einholen. Wir klären für Sie, welche rechtlichen Risiken sich bei der Durchführung eines Projekts ergeben können. Eine rechtliche Beratung kann in diesem Bereich nicht zu früh erfolgen. Wurden durch ein laufendes Projekt bereits fremde Rechte verletzt, setzen Sie sich möglicherweise Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen aus. Auch wenn Sie sich um notwendige Rechte erst in der Projektrealisierungsphase bemühen, schwächt dies ihre Verhandlungsposition beim Erwerb zwingend notwendiger Rechte unnötig. Einen ersten Überblick können Sie sich mit den nachfolgenden Aufsätzen und Urteilen verschaffen. Bei Fragen zu unseren Inhalten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Lizenzrecht (80 Beiträge)


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Lizenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge und berät bei Lizenzabkommen. 
Rechtsanwalt Brennecke entwirft und verhandelt Softwarelizenzverträge im Bereich Massensoftware, Individualsoftware oder Open Source. Er berät über Lizenzmodelle wie z.B. General Public License (GPL), Volumenlizenzen oder Named-User-Lizenzen. Er berät beim Kauf gebrauchter Software. Weiter gestaltet und prüft er Verträge über Lizenzierung oder Kauf von Nutzungsrechten an Texten, Know-How, Techniken oder Marken. Er gestaltet Lizenzsysteme im Vertriebsbereich wie Franchisesysteme, Partnersysteme und verwandte Modelle. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Streitigkeiten um Lizenzgebühren.

Harald Brennecke hat veröffentlicht:

  • "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Harald Brennecke ist Dozent für Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet im Bereich des Lizenzrechts folgende Vorträge an:

  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28