Rechtsinfos/Vertragsrecht

Das (deutsche) Vertragsrecht beschäftigt sich mit so genannten Rechtsgeschäften, die durch Verträge zustande kommen.

Der Grundsatz des Vertragsrechts lautet: Verträge sind einzuhalten, so dass grundsätzlich alle Vertragspartner an ihre getroffenen Vereinbarungen gebunden sind und sich nur vom Vertrag lösen können, wenn der Vertrag oder das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht. 

Es kann aber auch vorkommen, dass Verträge nicht immer freiwillig abgeschlossen werden. Das kommt immer dann vor, wenn unterschiedliche Ausgangssituationen bestehen: Der eine Vertragspartnber ist auf den Abschluss aus Existenzgründen (Versorgung) angewiesen, der andere Vertragspartner dagegen nicht, weil die Nachfrage entsprechend ist bzw. ein Monopol besteht.

Die Vertragsfreiheit ist neben dem Eigentumsrecht und der Konkurrenzsituation eines der Grundelemente der Marktwirtschaft.

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Vertragsrecht (1644 Beiträge)


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